Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 3015/06

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 14. Juni 2006 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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