Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 5 K 246/06

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 3015/06
9. Dezember 2008
13 A 3015/06 9. Dezember 2008

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