Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 977/07

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es teilweise für in der Hauptsache erledigt erklärt haben. Insoweit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 6. Februar 2007 wirkungslos.

Im Übrigen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 6. Februar 2007 auf die Berufung der Beklagten geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin und die Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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