Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 1118/08

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21. Februar 2008 wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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