Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1065/08

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahren.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf 5.000 EUR festgesetzt.


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