Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 785/09

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 18. Mai 2009 wird verworfen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.


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