Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 A 1195/09

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 660,28 Euro festgesetzt.


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