Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 574/07

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert, soweit es die Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für die Präparate Natriumhydrogencarbonat sowie Natriumchlorid Infusionslösung betrifft; in diesem Umfang wird die Klage abgewiesen.

Unter Einbeziehung der rechtskräftigen Kostenentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts werden dem Kläger die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Revisionsverfahren entstandenen Kosten in Gänze auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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