Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1927/10

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungszulassungsverfahren wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000, Euro festgesetzt.


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