Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1662/10

Tenor

Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 5. November 2010 ist mit Ausnahme der Streitwertfest-setzung unwirksam.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdever-fahren auf 2.500, € festgesetzt.


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