Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 E 1246/10

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird die Streitwert-festsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsge-richts Düsseldorf vom 22. September 2010 geändert.

Der Streitwert wird auf 150.000, Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsge-bührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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