Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1436/10

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgelegt.


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