Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 392/11

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils bis 50.000 Euro festgesetzt.


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