Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 589/11

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.


123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445464748

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen