Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 17 E 1149/11

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Kläger wird für das Verfahren erster Instanz Prozess¬kostenhilfe bewilligt und der zur Vertretung bereite Rechtsanwalt I. aus E. bei¬geord¬net.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.


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