Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 202/13

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 38.340,12 Euro und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung – für das Verfahren erster Instanz auf 42.885,51 Euro festgesetzt.


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