Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 1873/12

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 12. Juli 2012 geändert und die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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