Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3 A 590/11

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt


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