Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 2520/12

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 30.000,- € festgesetzt.


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