Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 314/13

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt. Die  außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf 3.750,-- Euro festgesetzt.


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