Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 516/13

Tenor

Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 18. April 2013 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Der Antragsteller und der Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens beider Instanzen jeweils zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.


12345678

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.