Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 A 174/11

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 64.250,00 Euro festgesetzt.


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