Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 A 2226/12

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 9.321,52 Euro festgesetzt.


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