Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2522/11

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13. September 2011 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 50.000,00 Euro festgesetzt.


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