Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 467/14

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, eine der bisher frei gehaltenen beiden Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 10 BBesO mit der Beigeladenen zu 2. zu besetzen, bis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts insoweit eine neue Auswahlentscheidung getroffen worden ist.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Der Antragsteller und der Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen jeweils zur Hälfte, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.


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