Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 726/14

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Rechtsweg zu den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zulässig.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.


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