Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 597/14

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 15. Mai 2014 geändert.

Der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 107.000,00 EUR festgesetzt.


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