Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 2960/11

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7. November 2011 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.153,45 Euro festgesetzt.


Gründe:

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