Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 E 1195/13

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 31. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die weitere Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.


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