Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 19/14

Tenor

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Beschwerden der Antragsteller gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 18. Juni 2014 werden auf Kosten der jeweiligen Antragsteller zurückgewiesen.

Der Streitwert für das jeweilige Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen