Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 E 105/15

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 21. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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