Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 A 1444/13

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf 5.750,00 € festgesetzt.


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