Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 2055/13

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 1. August 2013 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird abgelehnt.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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