Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 564/14

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 23. Januar 2014 ist wirkungslos.

Die Gerichtskosten des Verfahrens beider Rechtszüge tragen der Kläger und der Beklagte je zur Hälfte; seine außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.


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