Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 2112/14

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis zu 30.000,00 € festgesetzt.


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