Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 377/15

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen jeweils auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.


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