Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 67/15

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) bis 21), die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 14.458,01 Euro festgesetzt.


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