Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1105/15

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 20.000,-- Euro festgesetzt.


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