Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 2604/15.A

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 2. Oktober 2015 ergangene Urteil des Verwaltungs-gerichts Münster wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden


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