Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1068/15

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 16.661,44 Euro festgesetzt.


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