Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 E 51/17

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren. Im Beschwerdeverfahren 19 E 51/17 werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren 19 B 89/17 wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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