Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 1153/18

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller zu 1. zum Schuljahr 2018/2019 in die 5. Klasse des F.     -Gymnasiums in L.    aufzunehmen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Antragsteller und der Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen je zur Hälfte.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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