Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 192/17

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 2.828,- Euro festgesetzt.


Gründe

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

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