Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 78/16

Tenor

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 10. November 2015 wird im Umfang der Berufung geändert. Die Vorausleistungsbescheide der Beklagten vom 27. November 2013 werden vollumfänglich aufgehoben.

Die Beklagte trägt – unter Einbeziehung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung – die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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