Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3d E 17/19.O

Tenor

Dem Antragsteller wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 5. Dezember 2018 gewährt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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