Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 287/19

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Verweisung des Rechtstreits an das Landgericht Bonn durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25.3.2019 wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen