Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 822/19

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.


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