Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 3300/18

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 7.500,-- Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 class="absatzLinks">Vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 30.10 -, juris Rn. 19 f.; zusammenfassend Seibert, NVwZ 2019, 337 ff.

22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32>

="absatzLinks">Allerdings hat der Senat in den von der Klägerin gegen den Bebauungsplan X.         I eingeleiteten Verfahren bereits klargestellt, dass sie lediglich den Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes für sich in Anspruch nehmen kann, da für ihr an der Grenze zum Außenbereich gelegenes Grundstück zumindest ein entsprechender Zwischenwert nach Nr. 6.7 der TA Lärm zu bilden ist.

33 34 35 <span class="absatzRechts">36
37 38 39 40

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen