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UVPG § 50 Bauleitpläne

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

(1) Werden Bebauungspläne im Sinne des § 2 Absatz 6 Nummer 3, insbesondere bei Vorhaben nach Anlage 1 Nummer 18.1 bis 18.9, aufgestellt, geändert oder ergänzt, so wird die Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich der Vorprüfung nach den §§ 1 und 2 Absatz 1 und 2 sowie nach den §§ 3 bis 13 im Aufstellungsverfahren als Umweltprüfung sowie die Überwachung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs durchgeführt. Eine nach diesem Gesetz vorgeschriebene Vorprüfung entfällt, wenn für den aufzustellenden Bebauungsplan eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs durchgeführt wird.

(2) Besteht für die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans nach diesem Gesetz eine Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung, wird hierfür unbeschadet der §§ 13 und 13a des Baugesetzbuchs eine Umweltprüfung einschließlich der Überwachung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs durchgeführt.

(3) Wird die Umweltverträglichkeitsprüfung in einem Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan und in einem nachfolgenden Zulassungsverfahren durchgeführt, soll die Umweltverträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Zulassungsverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen des Vorhabens beschränkt werden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 1 ME 92/25
21. November 2025
1 ME 92/25 21. November 2025
Urteil vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (2. Senat) - 2 C 168/24
9. Oktober 2025
2 C 168/24 9. Oktober 2025
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 1 ME 55/25
9. September 2025
1 ME 55/25 9. September 2025
Urteil vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 1 N 23.1343
4. Februar 2025
1 N 23.1343 4. Februar 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (2. Senat) - 2 B 177/24
30. Januar 2025
2 B 177/24 30. Januar 2025
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 828/22
5. Dezember 2024
7 A 828/22 5. Dezember 2024
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 1 ME 71/24
2. Oktober 2024
1 ME 71/24 2. Oktober 2024
Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 1 NE 24.805
30. September 2024
1 NE 24.805 30. September 2024
Beschluss vom Verwaltungsgericht Stade - 2 B 175/24
29. April 2024
2 B 175/24 29. April 2024
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (3. Senat) - 3 K 636/22 OVG
24. April 2024
3 K 636/22 OVG 24. April 2024