Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 1776/18

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 19.11.2018 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.250,00 Euro festgesetzt.


Gründe:

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tzLinks">die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 3964/18 gegen den Bescheid vom 23.8.2018 anzuordnen,

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